Sie sind hier: Startseite > Hammer-, Krallen- und Malletzehen 

Hammer-, Krallen- und Malletzehen (HKM - Zehen)

Hautschnitt

Darstellung des Grundgliedköpfchens

Nach Köpfchenresektion und Drahtfixation

Hammerzehen zeichnen sich durch eine Kontraktur und Fehlstellung im Mittelgelenk der Zehe aus. Die Krallenzehen werden als eine Weiterentwicklung der Hammerzehe mit zusätzlicher Fehlstellung im Grundgelenk angesehen.

An der Großzehe ist die Ursache dieser Fehlstellung meist in einem angeborenen Hohlfuß zu sehen, hier werden durch die starke Ausbildung des Fußlängsgewölbes die Strecksehnen so stark gedehnt, dass die Zehe im Grundgelenk in eine Überstreckung gezogen wird. Die Beugesehne zieht das Endglied im Endgelenk in eine Beugestellung, so dass daraus die Hammerzehstellung resultiert.

Die Hammer- oder Krallenstellung der 2. bis 5. Zehe hat ihre Entstehung häufig ebenfalls in einer Fußdeformität. Eine weitere Ursache ist allerdings auch in einer schlechten Passform der Schuhe zu sehen. Während die Großzehe in die Valgusstellung gedrückt wird, werden die übrigen Zehen vorne gestaucht, hierdurch kommt es zu einer Überstreckung der Grundgelenke und zur Beugung der Mittel- und Endgelenke.

Bei Hammer- und Krallenzehen gestaltet sich die konservative Behandlung in der Regel viel langwieriger und schwieriger als ein operativer Eingriff. Durch lange bestehende Hammerzehveränderungen kommt es häufig zum Auftreten eines Hühnerauges (Klavus), das sich durch Druckschädigung im Schuhwerk entzünden und zu einem offenen Geschwür werden kann.

Operative Behandlung der Hammer- und Krallenzehe

Bei gut beweglichem Mittelgelenk und ausreichender Zehenlänge kann die Fehlstellung durch Umlagerung der Beugesehne auf die Streckseite des Grundgliedes behoben werden (sogenannter Beugesehnentransfer). Manchmal müssen im Zusammenhang mit diesem Eingriff auch Lösungen im Bereich der Gelenkkapsel verbunden werden.

Häufiger sind zum Operationszeitpunkt jedoch schon unbewegliche Mittelgelenke festzustellen, so dass zur Beseitigung der Fehlstellung Eingriffe am Knochen erforderlich sind. Für die Hammerzehe kommt hier in erster Linie die Resektion des Grundgliedköpfchens nach Hohmann in Betracht, dabei wird ein bestehendes Hühnerauge direkt mit entfernt. Die Zehe wird für 2 Wochen über einen Drahtstift fixiert, die Heilung ist in der Regel unproblematisch.

Bei der Krallenzehe besteht die wesentliche Fehlstellung im Zehengrundgelenk, so dass in diesen Fällen die Resektion der Grundgliedbasis nach Gocht empfohlen wird. Hier sind häufiger Eingriffe an der Gelenkkapsel mit erforderlich. Auch dabei wird die Zehe für 2 Wochen über einen Draht fixiert.

Nachbehandlung

Hammer- und Krallenzehenoperationen können in der Regel ambulant durchgeführt werden. Die Patienten können anschließend mit einem Vorfußentlastungsschuh mobilisiert werden. 2 Wochen nach dem Eingriff werden sowohl die Fäden als auch der Fixierungsdraht entfernt, schon bald danach kann wieder normales Schuhwerk getragen werden.